Anmietung unserer Vereinsräume

    Persönliche Angaben





    Details zur Veranstaltung





    Spezifische Anforderungen

    Gern stellen wir unsere Vereinsräume auch für private Feiern zur Verfügung.

    Joachim Eilts

    Im großen Ort 10, 27801 Brettorf

    E-Mail: 1.vorsitz@sv-brettorf.de

    Anfahrt Schießanlage Brettorf:

    Im großen Ort 14

    27801 Dötlingen/Brettorf 

    Vereinbarung zur Raumüberlassung

    1. Berechtigung und Zweck
    Die Räumlichkeiten des Vereins stehen bevorzugt Vereinsmitgliedern für private Feierlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die finale Zusage über die Raumnutzung obliegt dem Vorstand bzw. dem zuständigen Hallenwart; durch das Absenden der Anfrage entsteht noch kein verbindlicher Anspruch.

     

    2. Kaution, Sorgfaltspflicht und Haftung
    Für die Überlassung der Räumlichkeiten ist vorab eine Kaution in Höhe von 100 € zu entrichten. Das Mitglied verpflichtet sich, das Inventar und die Vereinsräume pfleglich zu behandeln. Für Schäden am Gebäude, am Inventar oder an Außenanlagen, die während der Nutzung durch das Mitglied oder dessen Gäste entstehen, haftet der Antragssteller. Im Schadensfall wird die Kaution entsprechend einbehalten. Sollte die Schadenshöhe die Kaution von 100 € übersteigen, sind die darüber hinausgehenden Kosten ebenfalls in voller Höhe vom Antragssteller zu begleichen. Etwaige Schäden sind dem Verein unverzüglich zu melden.

     

    3. Reinigung und Übergabe
    Die Räumlichkeiten sind nach der Nutzung in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu übergeben. Dies beinhaltet zwingend, dass alle genutzten Fußböden nass gewischt werden. Ebenso müssen der Tresenbereich und die Sanitäranlagen gründlich gereinigt werden. Angefallener Müll ist selbstständig zu entsorgen, sofern im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde. Die vollständige Rückerstattung der Kaution erfolgt nach der ordnungsgemäßen Abnahme der Räumlichkeiten durch den Verein.

     

    4. Rücksichtnahme und Lärmschutz
    Bei Abendveranstaltungen ist ab 22:00 Uhr besondere Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Fenster und Türen sind bei lauter Musik geschlossen zu halten, und Lärmbelästigungen im Außenbereich sind zu vermeiden.

     

    5. Jugendschutz und gesetzliche Vorgaben
    Bei allen Veranstaltungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Jugendschutzgesetz (Ausgabe von Alkohol etc.), strikt einzuhalten. Der Antragssteller trägt hierfür die alleinige Verantwortung.